PPWR: So planen Sie Beutel, Etikett und Beileger recyclingfähig
Seit dem 12. August 2026 gilt in der EU die Verpackungsverordnung PPWR, offiziell Verordnung (EU) 2025/40. Sie bewertet jede Verpackung danach, wie viel Prozent ihres Gewichts sich recyceln lassen. Bei einem Folienbeutel zählen dabei alle Teile mit: Folie, Barriere, Zipper, Etikett und Klebstoff. Hier lesen Sie, welche Kombinationen nach heutigem Stand zusammenpassen und was Sie vor Ihrer nächsten Bestellung klären sollten.
Die Fristen der PPWR
- 12. August 2026: Die PPWR gilt und löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie ab.
- Bis 1. Januar 2028: Die EU-Kommission legt die Kriterien für recyclinggerechte Gestaltung in einem delegierten Rechtsakt fest.
- 12. August 2028: Die einheitliche Kennzeichnung der Materialzusammensetzung wird Pflicht.
- 1. Januar 2030: Verpackungen müssen mindestens Leistungsstufe C erreichen. Tritt der delegierte Rechtsakt später in Kraft als geplant, gilt die Pflicht 24 Monate nach diesem Termin.
- 1. Januar 2038: Zulässig sind nur noch die Leistungsstufen A und B.
Die drei Leistungsstufen
Die PPWR teilt Verpackungen in Leistungsstufen ein. Maßstab ist der Anteil am Gewicht einer Verpackungseinheit, der sich recyceln lässt.
| Leistungsstufe | Recyclingfähiger Anteil | Zulässig |
|---|---|---|
| A | mindestens 95 Prozent | ohne Enddatum |
| B | mindestens 80 Prozent | ohne Enddatum |
| C | mindestens 70 Prozent | bis Ende 2037 |
| keine Stufe | unter 70 Prozent | bis Ende 2029 |
Die Stufe wirkt sich auch auf Ihre Kosten aus. Die PPWR sieht vor, dass die Entgelte für die Systembeteiligung nach Leistungsstufe gestaffelt werden.
Wie die EU genau rechnet, steht erst mit dem delegierten Rechtsakt fest. Bis dahin gibt es zwei veröffentlichte Regelwerke, an denen Sie sich orientieren können: den Mindeststandard der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), Ausgabe 2025, und die Design-for-Recycling-Leitlinien von RecyClass für flexible PE- und PP-Folien. Die Angaben in den folgenden Abschnitten stammen aus diesen beiden Quellen. Die ZSVR weist selbst darauf hin, dass der Mindeststandard den EU-Rechtsakt nicht vorwegnehmen kann.
Warum Monomaterial bei Beuteln der Ausgangspunkt ist
Der Mindeststandard 2025 der ZSVR behandelt eine Verpackung als Verbund, wenn keine Materialart mehr als 95 Prozent der Masse ausmacht. Ein Barrierebeutel aus PET, Aluminiumfolie und PE fällt in diese Gruppe. RecyClass stuft Aluminium in PE-Folien als nicht verträglich mit dem Recycling ein.
Monomaterial-Beutel bestehen fast vollständig aus einem Kunststoff, entweder Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP). Welche Beutelformen es gibt, sehen Sie in unserer Übersicht der flexiblen Verpackungen. Den Schutz vor Sauerstoff und Wasserdampf übernimmt eine dünne Barriereschicht. RecyClass bewertet die gängigen Barrieren so:
- Aluminiumoxid (AlOx) und Siliziumoxid (SiOx) ohne zusätzliche Beschichtung: voll verträglich, bei PE- und bei PP-Folien.
- EVOH bis 5 Prozent des Foliengewichts: eingeschränkt verträglich.
- EVOH über 5 Prozent: nicht verträglich.
- Metallisierung bei PP-Folien: eingeschränkt verträglich.
Fragen Sie Ihren Lieferanten deshalb nach dem EVOH-Anteil in Gewichtsprozent und lassen Sie sich die Zahl schriftlich geben. Die Angabe „Monomaterial“ allein sagt darüber nichts aus.
Das Etikett muss zum Beutel passen
Ein Beutel aus PE oder PP kann seine Einstufung durch das Etikett verschlechtern. RecyClass nennt für jedes Bauteil, welches Material zum Beutel passt. Klären Sie das Material deshalb, bevor Sie Etiketten für Ihre Branche bestellen.
| Bauteil | Beutel aus PE | Beutel aus PP | Nicht verträglich |
|---|---|---|---|
| Etikett | PE voll verträglich, PP eingeschränkt | PP voll verträglich, PE eingeschränkt | Papieretiketten, metallisierte Etiketten |
| Zipper und andere Verschlüsse | PE voll verträglich, PP eingeschränkt | PP voll verträglich, PE eingeschränkt | Metall, Aluminium, PET |
Für den Etikettenklebstoff auf PE-Folien gilt bei RecyClass: Verträglich sind Klebstoffe, die wasserlöslich sind oder sich bei unter 40 °C in Wasser ablösen. Klebstoffe, die das nicht tun, gelten als nicht verträglich.
Auch die Druckfläche zählt. Transparente PE-Folien, die auf mehr als 30 Prozent ihrer Oberfläche bedruckt oder dekoriert sind, bewertet RecyClass nach der Leitlinie für eingefärbte Folien.
Ein Beispiel: Eine Rösterei füllt Kaffee in einen PE-Beutel und klebt ein Papieretikett auf. Der Beutel selbst ist richtig gewählt, das Papieretikett steht bei RecyClass in der Spalte „nicht verträglich“. Mit einem Folienetikett aus PE ist die Kombination stimmig, ohne dass sich am Beutel etwas ändert.
Papierbeutel mit Barriere
Viele Marken wechseln von Folie auf Papierbeutel mit einer dünnen Kunststoffbarriere. Hier greift dieselbe 95-Prozent-Grenze aus dem Mindeststandard: Macht das Papier nicht mehr als 95 Prozent der Masse aus, behandelt die ZSVR den Beutel als Verbund. Ein Beutel, der wie Papier aussieht, zählt deshalb nicht automatisch als Papierverpackung.
Lassen Sie sich den Faseranteil in Gewichtsprozent nennen, bevor Sie sich für ein Barrierepapier entscheiden. Fragen Sie außerdem, für welche Füllgüter die Barriere ausgelegt ist. Die Werte dafür heißen OTR für die Sauerstoffdurchlässigkeit und WVTR für die Wasserdampfdurchlässigkeit.
Was auf die Verpackung gehört und was in den Beileger
Pflichtangaben wie Zutatenliste oder Mindesthaltbarkeitsdatum gehören auf die Verpackung. Ab dem 12. August 2028 kommt die einheitliche Kennzeichnung der Materialzusammensetzung dazu. Planen Sie dafür schon jetzt Platz im Layout ein. Die Vorlagen mit allen Maßen finden Sie bei den Druckdaten für flexible Verpackungen.
Alles Weitere können Sie auslagern: Zubereitungstipps, die Geschichte Ihrer Marke oder den Hinweis zur Nachbestellung. Ein Beileger oder Flyer im Versandkarton bietet dafür mehr Fläche als jedes Etikett. Das Etikett kann dann kleiner ausfallen, und ein kleineres Etikett bringt weniger Fremdmaterial auf den Beutel.
Sieben Fragen an Ihren Verpackungslieferanten
- Aus welchem Kunststoff besteht der Beutel, und wie hoch ist dessen Anteil am Gesamtgewicht in Prozent?
- Welche Barriere ist verbaut, und wie hoch ist der EVOH-Anteil in Gewichtsprozent?
- Aus welchem Material bestehen Zipper, Ventil und Ausgießer?
- Besteht das Etikett aus demselben Kunststoff wie der Beutel?
- Löst sich der Etikettenklebstoff bei unter 40 °C in Wasser?
- Wie viel Prozent der Beuteloberfläche sind bedruckt?
- Gibt es eine schriftliche Bewertung nach dem ZSVR-Mindeststandard oder nach RecyClass?
Mit diesen sieben Antworten wissen Sie, wo Ihre Verpackung heute steht. Bis 2030 bleibt genug Zeit, ein einzelnes Bauteil wie das Etikett oder den Zipper zu tauschen, statt die ganze Verpackung neu zu entwickeln.
Quellen: Verordnung (EU) 2025/40. Zentrale Stelle Verpackungsregister, Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit, Ausgabe 2025, mit FAQ. RecyClass, Design for Recycling Guidelines für PE- und PP-Folien, abgerufen im Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
